Die Schulen werden von Schulkommissionen beaufsichtigt und von Schulleitungen geführt.
Die Schulkommissionen
- sorgen dafür, dass jedes Kind die Volksschule gemäss der kantonalen Gesetzgebungen besucht
- sorgen für die Verankerung der Schulen in der Gemeinde
- legen die strategische Ausrichtung der Schulen fest
- nehmen die übrigen Aufgaben und Befugnisse gemäss der Volksschulgesetzgebung, der Lehreranstellungs-gesetzgebung und den Bestimmungen der Gemeinde wahr.
Den Schulleitungen obliegt die pädagogische und die betriebliche Führung der Schulen.