Der fakultative Unterricht steht grundsätzlich allen Schüler und Schülerinnen offen. Voraussetzung für die Zulassung und den Besuch eines fakultativen Kurses ist die Bereitschaft zu einer aktiven Teilnahme am Unterricht. Die Schule berät die Schüler*innen und die Eltern bei der Wahl der fakultativen Kurse.
Wer für ein Angebot im Rahmen des fakultativen Unterrichts angemeldet ist, verpflichtet sich zu einer regelmässigen Teilnahme. Für Absenzen gelten dieselben Regelungen wie im obligatorischen Unterricht. Ein Austritt ist in der Regel nur auf das Ende eines Schuljahres möglich. Über Austritte während des Schuljahres entscheidet die Schulleitung auf schriftliches Gesuch der Eltern.
Wenn besondere Umstände vorliegen (disziplinarisches Fehlverhalten, mangelnder Einsatz, unregelmässiger Besuch), kann die Schulleitung Schüler und Schülerinnen vom Besuch des fakultativen Unterrichts ausschliessen.
Bei der Gruppenbildung sind die kantonalen Richtlinien für die Schülerzahlen und die Rahmenbedingungen der Gemeinde zu beachten. Falls für einen Kurs zu wenige Anmeldungen vorliegen, kann dieser entweder nur schulhausübergreifend oder allenfalls gar nicht durchgeführt werden.
Ausblick
Im Rahmen der Umstellung auf den Lehrplan21 werden nur noch eine Auswahl an fakultativen Fächern angeboten. Im Schuljahr 23/24 sind das folgende:
1. und 2. Zyklus:
- Bake-it
- Blockflötenunterricht (Grund- und Fortsetzungskurs)
- technisches Gestalten
- textiles Gestalten
- Mittagssport
- Schülerband
- Tastaturschreiben
- Theaterkurs-
- Vorkurs Schülerband
- Werken
3. Zyklus
- Astronomie
- Basis- und Intensivkurs Italienisch
- Mittagssport
- Online-Mösli News-
- Plotten
- Schülerband
- Theaterkurs