Für hohe religiöse Feiertage kann die Schulleitung nach fristgerechtem Einreichen eines Gesuches (spätestens vier Wochen vor der Abwesenheit) jeweils einen unterrichtsfreien Tag bewilligen. Dies sind u.a.:
Für hohe religiöse Feiertage kann die Schulleitung nach fristgerechtem Einreichen eines Gesuches (spätestens vier Wochen vor der Abwesenheit) jeweils einen unterrichtsfreien Tag bewilligen. Dies sind u.a.:
Jom Kippur "Tag der Busse“, Versöhnungstag
Islam
Ramazan Bairami "Fest des Fasenbrechens"
Kurban Bayrami "Opferfest" (Islam)
Hinweis: Während der Ramadanzeit gilt Unterrichtspflicht. Die Schülerinnen und Schüler müssen fähig sein, ohne Einschränkungen am normalen Unterricht teilzunehmen.