Elternmitwirkung
Zweck
Die Elternmitwirkung dient dem Informationsaustausch zwischen den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern der Kinder und Schülerinnen und Schüler, den Lehrpersonen, der Schulleitung und der Schulkommission, im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Dadurch soll dich gemeinsame Verantwortung für das Kind gestärkt werden.
In der Elternmitwirkung werden übergreifende Themen der Eltern im Zusammenhang mit der Schulklasse, dem Schulbetrieb und dem Schulweg behandelt.
Nicht Gegenstand der Elternmitwirkung sind die schulischen Entwicklung und das Verhalten einzelner Kinder, pädagogisch-didaktische Entscheidungen der Lehrpersonen, personelle Entscheide, Zuteilung von Schülerinnen und Schüler und Einzelinteressen. Diese bedürfen besonderer Gespräche zwischen den einzelnen, involvierten Eltern, den Lehrpersonen, der Schulleitung und der Schulkommission.
Eltern können Anliegen und Vorschläge, die von allgemeinem Interesse sind, bei den Elternsprecherinnen und Elternsprecher vorbringen, damit diese im Elternrat behandelt werden.
Elternsprecherinnen oder Elternsprecher
Alle Eltern einer Klasse, vom Kindergarten bis ins 9. Schuljahr, bilden je eine Elterngruppe, die sich selber konstituiert.
Jede Elterngruppe wählt oder bestätigt im Verlauf des ersten Quartals des Schuljahres aus ihrer Mitte eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher (allenfalls auch zwei Personen), welche/welcher de Elterngruppe im Elternrat ihrer Schule vertritt.
Leitfaden für Eltern, Lehrkräfte und Schulkommissionsmitglieder
Um in schwierigen Situationen möglichst direkt eine Lösung zu finden und Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ist
folgender Weg vorgesehen:
1. Eltern und Lehrkraft nehmen Kontakt zueinander auf. Sie besprechen das Problem miteinander und suchen nach einem Lösungsweg. Über den Gesprächsinhalt kann eine Aktennotiz verfasst werden. In
der Regel kann so eine befriedigende Lösung gefunden werden.
2. Wenn Eltern und Lehrkraft zu keiner Lösung kommen und es eine oder beide Seiten für nötig erachten, findet ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrkraft und der Schulleitung statt. Über das Ergebnis
dieses Gesprächs muss eine Aktennotiz verfasst werden.
Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit ist das Einhalten des vorgegebenen Weges unumgänglich.